Bei ungenügenden finanziellen Mitteln zur Deckung der anfallen-den Heimkosten besteht die Möglichkeit auf einen Anspruch von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.
Im weiteren kann zusätzlich zu den Beiträgen bei einer Pflegebe-dürftigkeit, welche die Krankenkassen leisten, eine Hilflosenent-schädigung der AHV/IV beantragt werden.